Gesundheits und Vorratsschutz
Gesundheits- und Vorratsschutz beginnt mit dem Einfahren
der Ernte und endet erst beim Verbrauch durch den Konsumenten. Auch im
diesem Bereich gilt es pflanzliche und tierische Schädlinge zu bekämpfen,
denn für jedes Gut gibt es mindestens einen potenziellen Schadorganismus,
der die Qualität mindert oder den Vorrat verdirbt.
Die Namen einiger tierischer Vorratschädlinge
assoziieren das bevorzugte Gut, allerdings sind sie nicht immer nur
auf ein Nahrungsmittel beschränkt. Eine Auswahl dieser Vorratsschädlinge
finden Sie hier.
Pflanzliche Schadorganismen, wie beispielsweise Schimmelpilze,
werden teilweise von tierischen Schädlingen verbreitet oder bilden
mit Ihnen eine symbiotische Lebensgemeinschaft. Sporen von Pilzen, sowie
deren teilweise toxische Abfallprodukte können eine ernste Bedrohung
für die Gesundheit darstellen. Neben Schadinsekten haben Schadnager
wie Mäuse und Ratten, als tierische Schädlinge eine große
Bedeutung für den Gesundheits- und Vorratsschutz.
Auch die Bekämpfung von Hygieneschädlingen gehört
zum Aufgabengebiet des Gesundheits- und Vorratsschutzes.
Parasiten wie Flöhe, Läuse oder Zecken, die Mensch
und Tier gleichermaßen befallen können, sind Hygieneschädlinge.
Sie sind potenzielle Überträger von schwer behandelbaren Krankheiten.
In einigen Regionen Europas sind Zecken Überträger von Lyme-Borreliose
und FSME (Frühsommer Meningoenzephalitis). Die Behandlung des von
Parasiten befallenen Wirtes ist Aufgabe der Human- bzw. Veterinärmedizin.
Parasiten, wie etwa Flöhe, die den Wirt verlassen und daher in
der Umgebung auftreten, können durch Schädlingsbekämpfungsmaßahmen
getilgt werden.
Nichtparasitäre Hygieneschädlinge,
wie Schaben und spezielle Fliegen- oder Ameisenarten, können den
Menschen, Lebensmittel oder Gebrauchsgüter mit pathogenen Keimen
kontaminieren. Die Schadnager verderben Lebensmittel und Gebrauchsgüter
durch Kot, Urin und Fraß.
Aufgrund der potenziellen Gefahren für die Allgemeinheit,
die von Gesundheits- und Vorratsschädlingen ausgehen kann, wurde
die Bekämpfung in verschiedenen Verordnungen vom Gesetzgeber geregelt.
• In Lebensmittelherstellenden und Lebensmittelverarbeitenden
Betrieben durch die Verordnung über Lebensmittelhygiene und zur
Änderung der Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung vom
05. August 1997, Kap. 5 Abs. 4.
• Durch das Infektionsschutzgesetz gemäß
§ 42 Abs. 1 und § 43 Abs. 2, 4 und 5 vom 20.07.2000 in Verbindung
mit der Schädlingsbekämpfungs - Verordnung der einzelnen Bundesländer.
Für Lebensmittelverarbeitende Betriebe besteht die permanente
Gefährdung, dass Gesundheits- und Vorratsschädlinge durch
den unablässigen Warenfluss eingeschleppt oder aus der Umgebung
angezogen werden. Um einen Befall rechtzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen
treffen zu können, sind pro-aktive Maßnahmen notwendig.
Für die ordnungsgemäße Bekämpfung
eines Befalls mit Gesundheits- oder Vorratschädlingen stehen unseren
IHK-geprüften Schädlingsbekämpfern zugelassene Mittel
und Verfahren zur Verfügung, die jeder Problemstellung gerecht
werden.