Desinfektion Die
Methoden zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen sind nicht
immer dazu geeignet das eigentliche Gefahrenpotenzial an gesundheitsschädlichen
Bakterien und Viren zu tilgen.
Je nach Gesundheitsschädling und den assoziierten
Krankheitserregern ist eine geeignete Desinfektion erforderlich und in
bestimmten Fällen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Desinfektion
hat zur Aufgabe Oberflächen und Gegenstände in einen gesundheitlich
unbedenklichen Zustand zurückzuführen. Die angewendeten Verfahren
zur Desinfektion müssen immer auf die Krankheitserreger und die Räumlichkeiten
abgestimmt werden.
Im Normalfall genügt eine Oberflächendesinfektion
der kontaminierten Flächen. Die Raum- desinfektion, etwa durch Begasung
mit Formaldehyd, ist verpflichtend, wenn eine ausnahmslose Kontamination
vorliegt oder der Erreger hoch ansteckend ist.
Neben der problembezogenen Desinfektion gibt
es Bereiche (Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Gesundheitswesen, Tierhaltung),
welche die vorbeugende Durchführung
der Desinfektion erfordern, da diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist.
Für die Planung und Durchführung
von akut notwendigen und vorbeugenden Desinfektionsmaßnahmen in
Ihren Betriebsräumen sind wir mit unseren staatlich geprüften
Desinfektoren für Sie der richtige Ansprechpartner.
Eine Ermittlung der bakteriellen Belastung
von Gegenständen und Flächen bieten wir als Dienstleistung an.
Wir verwenden hierzu Keimindikatoren im Abklatsch- oder Abstrichverfahren
und erstellen eine Auswertung der Proben.
Siehe auch: HACCP
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