Pflanzenschutz
Bei Nutz- und Zierpflanzen konkurriert der Mensch mit den natürlichen
Konsumenten und Parasiten der Pflanzen. Die Aufgaben innerhalb des Bereichs
Pflanzenschutz umfassen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Parks, Gärten
und Innenbegrünungen.
Das Konzept „integrierter Pflanzenbau“
verzahnt alle Aspekte der Land- und Forstwirtschaft wie Standort, Sortenwahl,
Düngung, Fruchtfolge und den Pflanzenschutz selbst. Ziel ist es,
bei akzeptablen Erträgen den umweltverträglichen Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln auf ein notwendiges Maß zu beschränken
und die Ertragskraft der Böden zu erhalten.
Das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom
14.05.1998 regelt die Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut
im Freiland und unter Glas. Zum Schutz von Bienen dürfen Insektizide
im Bereich von blühenden Pflanzen nicht angewendet werden. In Wasserschutzgebieten
ist die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln aufgrund
der Fischtoxizität streng geregelt oder verboten.
Im urbanen Umfeld bereiten pflanzliche und
tierische Schädlinge Probleme, die es adäquat zu lösen
gilt.
Blattläuse besiedeln Nutz- und Zierpflanzen.
Pilze, wie der Mehltau schmälern den Ertrag von Obstgehölzen.
Sitkafichtenläuse schädigen Nadelbäume nachhaltig. Im Erdreich
ernten Wühl- und Feldmäuse Stecklinge und Zwiebeln, ohne in
Erscheinung zu treten.
Die oftmals gewünschte Bekämpfung
des Maulwurfs ist nur in Ausnahmefällen (Sportplätze, Rennbahnen,
etc.) nach Einholung einer Genehmigung der zuständigen Behörde
erlaubt. Bisamratten, Kaninchen, Marder und neuerdings auch Waschbären,
deren Populationen in den Städten zunehmen, sind Wild und unterliegen
dem Jagdrecht. In Einzelfällen haben sich Vertreibungsmaßnahmen
bewährt.
Unsere IHK-geprüften Schädlingsbekämpfer
sind für jede Art von Schädlingsbefall an Zier- und Nutzpflanzen
im Innen- und Außenbereich der richtige Ansprechpartner.
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