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Pflanzenschutz

Bei Nutz- und Zierpflanzen konkurriert der Mensch mit den natürlichen Konsumenten und Parasiten der Pflanzen. Die Aufgaben innerhalb des Bereichs Pflanzenschutz umfassen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Parks, Gärten und Innenbegrünungen.

Das Konzept „integrierter Pflanzenbau“ verzahnt alle Aspekte der Land- und Forstwirtschaft wie Standort, Sortenwahl, Düngung, Fruchtfolge und den Pflanzenschutz selbst. Ziel ist es, bei akzeptablen Erträgen den umweltverträglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein notwendiges Maß zu beschränken und die Ertragskraft der Böden zu erhalten.

Das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung vom 14.05.1998 regelt die Bekämpfung von Schädlingen und Unkraut im Freiland und unter Glas. Zum Schutz von Bienen dürfen Insektizide im Bereich von blühenden Pflanzen nicht angewendet werden. In Wasserschutzgebieten ist die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln aufgrund der Fischtoxizität streng geregelt oder verboten.

Im urbanen Umfeld bereiten pflanzliche und tierische Schädlinge Probleme, die es adäquat zu lösen gilt.

Blattläuse besiedeln Nutz- und Zierpflanzen. Pilze, wie der Mehltau schmälern den Ertrag von Obstgehölzen. Sitkafichtenläuse schädigen Nadelbäume nachhaltig. Im Erdreich ernten Wühl- und Feldmäuse Stecklinge und Zwiebeln, ohne in Erscheinung zu treten.

Die oftmals gewünschte Bekämpfung des Maulwurfs ist nur in Ausnahmefällen (Sportplätze, Rennbahnen, etc.) nach Einholung einer Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt. Bisamratten, Kaninchen, Marder und neuerdings auch Waschbären, deren Populationen in den Städten zunehmen, sind Wild und unterliegen dem Jagdrecht. In Einzelfällen haben sich Vertreibungsmaßnahmen bewährt.

Unsere IHK-geprüften Schädlingsbekämpfer sind für jede Art von Schädlingsbefall an Zier- und Nutzpflanzen im Innen- und Außenbereich der richtige Ansprechpartner.